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„Mitarbeiterdatenschutz/Whistleblowing“

Apple Privacy? Um den Algorithmus der Gesichtserkennung im iPhone zu trainieren, wurden in den USA im Jahr 2017 – wohl mit deren Einverständnis – Bilder bzw. Gesichtserkennungsdaten von Mitarbeitern bei einer „Data Collection Social Hour“-Party gesammelt, angeblich aber auch noch später – ohne Kenntnis und Einwilligung der Mitarbeiter – durch heimliche Aufnahmen.

Die Verarbeitung personenbezogener und insbesondere biometrischer Daten von Mitarbeitern sind über die DSGVO und BDSG besonders geschützt. Ohne wirksame Einwilligung oder Erforderlichkeit für die Erfüllung der Arbeitspflichten wäre diese in Deutschland rechtswidrig, wie ich auch gegenüber der Zeitschrift „Der Spiegel“ auf dessen Anfrage hin dargelegt habe. Aufgedeckt wurde das Ganze in den USA durch den Hinweis einer ehemaligen Apple-Mitarbeiterin, der überdies mittlerweile auch an den Bundesdatenschutzbeauftragten ging.

Spiegel-Artikel: „Apple lädt Mitarbeiter zu Datenparty – um Gesichter zu scannen“


 

Ihre Ansprechpartnerin:


Dr. Annegret Balzer
abalzer@kleiner-law.com
Telefon +49 711 601708-29

 

 

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