Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Unternehmen aus dem In- und Ausland sowie Personal­verantwortliche von Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Führungskräften stehen wir bei allen dienstrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung haben wir vielfältige Einblicke in die Unternehmens­praxis. Beim Einsatz von Externen und Fremdpersonal finden wir mit Ihnen die geeignete vertragliche Grundlage zur Vermeidung von Scheinselb­ständigkeit und unerlaubter Arbeitnehmer­­überlassung. Bei der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland oder Entsendung ins Ausland unterstützen wir Sie in allen Belangen. Unsere im Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten Sie kompetent und zuverlässig.

Betreuung im individuellen Arbeitsrecht

Im individuellen Arbeitsrecht betreuen wir unsere Mandanten bereits bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter, entwerfen individuell zugeschnittene Arbeits- oder Dienstverträge, Vergütungsmodelle, Bonus- und Arbeitsbedingungen. Nutzen Sie unsere Expertise bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen während des gesamten Vertrags­verhältnisses sowie bei notwendigen Trennungsprozessen durch Aufhebungs­vereinbarung oder Kündigung. Nehmen Sie für eine gute Vorbereitung frühzeitig Kontakt mit uns auf.

Rechtssicherheit für den Wandel

Planen Sie mit uns das Arbeiten 4.0 für ein zukunftsgerichtetes, agiles, zeit- oder ortsflexibles Arbeiten. Bei Veränderungen Ihres Betriebes planen und strukturieren wir mit Ihnen die notwendigen Prozesse und setzen mit Ihnen compliance- und datenschutz­relevante Themen sowie den Geheimnisschutz effektiv um. Vor Erwerb von Betrieben oder Unternehmen führen wir für Sie eine Due Diligence durch und erstellen die erforderlichen Berichte und Verträge. Unsere versierten, im Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte begleiten Sie bei der Anpassung von bestehenden Betriebs- und Unternehmens­strukturen, Betriebsübergang oder Unternehmens­nachfolge, oder Outsourcing, Verlagerung, Stilllegung von Betriebsteilen oder Betrieben oder Personalabbau kollektivrechtlich einschließlich bei der Durchführung von Massenentlassungs­verfahren, Interessenausgleich und Sozialplan. Wir haben weitreichende Erfahrung mit der Gründung neuer Unternehmen und Start-ups, Tochterunternehmen oder Niederlassungen ausländischer Unternehmen im Rahmen internationaler Expansion und sind international vernetzt. Wir bieten Rechtsberatung und finden für Sie wirtschaftlich tragfähige und pragmatische Lösungen.

Partner in der betrieblichen Mitbestimmung

Durch langjährige Erfahrung ist uns die gesamte Bandbreite des Betriebs­verfassungsrechts sowie des Tarifvertragsrechts vertraut und macht einen wichtigen Bestandteil unserer Beratungstätigkeit aus. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft, führen Verfahren vor Einigungsstellen und übernehmen die rechtliche Vertretung in betriebsverfassungs­rechtlichen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten.

Vertretung vor Gericht

Selbstverständlich nehmen wir die rechtliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen bzw. der Zivilgerichtsbarkeit wahr. Unsere weitreichende Prozesserfahrung kommt unseren Mandanten dabei besonders zugute.

Gerne kommen unsere Experten zu Ihnen ins Haus und bringen Ihre Mitarbeiter durch ein individuell zugeschnittenes und bedarfs­orientiertes Seminar auf den neuesten Stand.

KLAR. KLEINER

Ansprech­partner:

Dr. Annegret Balzer

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Associated Partner

Telefon +49 711 601708-29
Telefax +49 711 601708-61
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