Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Unternehmen aus dem In- und Ausland sowie Personalverantwortliche von Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Vorständen, Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Führungskräften stehen wir bei allen dienstrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung haben wir vielfältige Einblicke in die Unternehmenspraxis. Beim Einsatz von Externen und Fremdpersonal finden wir mit Ihnen die geeignete vertragliche Grundlage zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung. Bei der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland oder Entsendung ins Ausland unterstützen wir Sie in allen Belangen. Unsere im Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte beraten Sie kompetent und zuverlässig.
Betreuung im individuellen Arbeitsrecht
Im individuellen Arbeitsrecht betreuen wir unsere Mandanten bereits bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter, entwerfen individuell zugeschnittene Arbeits- oder Dienstverträge, Vergütungsmodelle, Bonus- und Arbeitsbedingungen. Nutzen Sie unsere Expertise bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen während des gesamten Vertragsverhältnisses sowie bei notwendigen Trennungsprozessen durch Aufhebungsvereinbarung oder Kündigung. Nehmen Sie für eine gute Vorbereitung frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Rechtssicherheit für den Wandel
Planen Sie mit uns das Arbeiten 4.0 für ein zukunftsgerichtetes, agiles, zeit- oder ortsflexibles Arbeiten. Bei Veränderungen Ihres Betriebes planen und strukturieren wir mit Ihnen die notwendigen Prozesse und setzen mit Ihnen compliance- und datenschutzrelevante Themen sowie den Geheimnisschutz effektiv um. Vor Erwerb von Betrieben oder Unternehmen führen wir für Sie eine Due Diligence durch und erstellen die erforderlichen Berichte und Verträge. Unsere versierten, im Arbeitsrecht spezialisierten Anwälte begleiten Sie bei der Anpassung von bestehenden Betriebs- und Unternehmensstrukturen, Betriebsübergang oder Unternehmensnachfolge, oder Outsourcing, Verlagerung, Stilllegung von Betriebsteilen oder Betrieben oder Personalabbau kollektivrechtlich einschließlich bei der Durchführung von Massenentlassungsverfahren, Interessenausgleich und Sozialplan. Wir haben weitreichende Erfahrung mit der Gründung neuer Unternehmen und Start-ups, Tochterunternehmen oder Niederlassungen ausländischer Unternehmen im Rahmen internationaler Expansion und sind international vernetzt. Wir bieten Rechtsberatung und finden für Sie wirtschaftlich tragfähige und pragmatische Lösungen.
Partner in der betrieblichen Mitbestimmung
Durch langjährige Erfahrung ist uns die gesamte Bandbreite des Betriebsverfassungsrechts sowie des Tarifvertragsrechts vertraut und macht einen wichtigen Bestandteil unserer Beratungstätigkeit aus. Dabei unterstützen wir unsere Mandanten bei den Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder der Gewerkschaft, führen Verfahren vor Einigungsstellen und übernehmen die rechtliche Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten.
Vertretung vor Gericht
Selbstverständlich nehmen wir die rechtliche Vertretung vor den Arbeitsgerichten aller Instanzen bzw. der Zivilgerichtsbarkeit wahr. Unsere weitreichende Prozesserfahrung kommt unseren Mandanten dabei besonders zugute.
Gerne kommen unsere Experten zu Ihnen ins Haus und bringen Ihre Mitarbeiter durch ein individuell zugeschnittenes und bedarfsorientiertes Seminar auf den neuesten Stand.
KLAR. KLEINER
Ansprechpartner:
Dr. Annegret Balzer
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Associated Partner
Telefon +49 711 601708-29
Telefax +49 711 601708-61
abalzer@kleiner-law.com