Public

Mit unseren weitreichenden Erfahrungen im Verwaltungsrecht vertreten wir sowohl Unternehmen als auch die öffentliche Hand in allen Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Unternehmerische Betätigung und wirtschaftliches Handeln am Markt unterliegen nicht allein privatrechtlichen Rechtsvorschriften. Unternehmer haben auch zahlreiche öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten. Neben dem Öffentlichen Baurecht bilden hier das Umwelt- und Immissionsschutzrecht sowie Altlastenfragen Schwerpunkte.

Wir sind für unsere Mandanten in allen Fragestellungen tätig, die sich aus den Anforderungen des Umweltrechts für die Medien Luft, Lärm, Erschütterungen, Wasser, Abwasser und Boden ergeben. Wir begleiten Zulassungsverfahren für Gewerbe und Industrie. REACH und Sicherheits- und Stoffrecht bilden weitere Tätigkeitsschwerpunkte.

Privatschulrecht

KLEINER Rechtsanwälte berät und vertritt seit mehr als 25 Jahren deutschlandweit Träger von allen Arten von allgemeinbildenden und berufsbildenden Privatschulen. Die Kanzlei steht zudem Privatschul­verbänden als Berater zur Seite. Im Fokus der Beratungs- und Vertretungstätigkeit stehen insbesondere:

  • Gründung von Privatschulen
  • Genehmigung von Ersatzschulen
  • Anerkennung von Ersatzschulen
  • Anzeige und Anerkennung von Ergänzungsschulen
  • Finanzierung von Privatschulen
  • Unterrichtsgenehmigung von Lehrkräften
  • Genehmigung von SchulleiterInnen
  • Kommunikation mit den Schulaufsichtsbehörden
  • Übertragung von Privatschulen
  • Beschäftigungsverhältnisse von Lehrkräften
  • Statusfeststellungsverfahren der Lehrkräfte
  • Vertragswesen

Digitale Wirtschaft

Klassische und innovative Geschäfts­modelle sowie Produkt- und Vertragsgestaltung in der digitalen Wirtschaft unterliegen besonderen rechtlichen Anforderungen. Wir unterstützen Unternehmen bei deren Identifizierung und Umsetzung.

Mit der Digitalisierung gewinnen Fragen der IT-Compliance, insbesondere Datenschutz und Datensicherheit, in immer mehr Geschäftsfeldern an Bedeutung. Neue technische Möglichkeiten, etwa bei der Auswertung großer Datenmengen, sowie die zunehmende Vernetzung verschiedener Gegenstände und Prozesse, zusammengefasst unter den Schlagworten „Big Data“ und „Internet of Things“, erfordern juristisch neuartige, anspruchsvolle Konzepte. Gegenstand unserer Beratungstätigkeit ist die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften im Bereich des IT-Rechts. Wir unterstützen und beraten Unternehmen in allen Fragen der Erhebung, Speicherung und weiteren Nutzung von Kommunikations- und sonstigen Daten, der Übermittlung von Daten in Drittstaaten und/oder der Auftragsdatenverarbeitung.

Technische und organisatorische Anforderungen an Kommunikations­­einrichtungen, die Überprüfung von Sicherheitskonzepten, Auskunfts­ersuchen und Umsetzung von Überwachungs­maßnahmen werfen für Unternehmen der Digitalen Wirtschaft regelmäßig Fragen auf, für die wir rechtlich fundierte und praxisorientierte Lösungen erarbeiten sowie Unterstützung im Umgang mit Behörden anbieten.

KLAR. KLEINER

Ansprech­partner:

Dr. Mark Delewski

Rechtsanwalt, Diplom-Verwaltungswirt (FH), Associated Partner

Telefon +49 711 601708-57
Telefax +49 711 601708-61
mdelewski@kleiner-law.com

Prof. Dr. J. Wilfried Kügel

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Telefon +49 711 601708-71
Telefax +49 711 601708-67
wkuegel@kleiner-law.com

Michael Rajkowski, LL.M. (Wellington)

Rechtsanwalt, Of Counsel

Telefon +49 711 601 708-30
Telefax +49 711 601 708-88
mrajkowski@kleiner-law.com