Die rechtliche Einordnung von Honorarlehrkräften steht seit dem sogenannten Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vor einem grundlegenden Wandel. Was früher vielfach als selbstständige Tätigkeit gestaltet wurde, gilt heute nur noch in Ausnahmefällen als rechtssicher – mit erheblichen Risiken für Schulträger und Bildungseinrichtungen.
Gleichzeitig eröffnet die bis Ende 2027 verlängerte Übergangsregelung neue Handlungsspielräume, stellt Verantwortliche aber auch vor komplexe rechtliche und strategische Entscheidungen. Ob Honorarvertrag, Anstellung oder alternative Modelle: Die richtige Gestaltung hängt stets vom Einzelfall ab und erfordert eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse und Vertragsinhalte.
Hier setzen wir an. Wir beraten Schulen und Bildungsträger umfassend zur rechtssicheren Ausgestaltung von Lehrtätigkeiten und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen – von der Vertragsgestaltung bis zur strategischen Neuausrichtung bestehender Modelle. Darüber hinaus vertreten wir Sie gegenüber Sozialversicherungsträgern und Behörden sowie in streitigen Verfahren.
Als Mitverfasser der beigefügten Broschüre „WISSEN KOMPAKT – Honorarlehrkräfte“ verfügen wir über vertiefte Einblicke in die aktuelle Rechtslage und praxisnahe Lösungsansätze. Die Broschüre bietet Ihnen weiterführende Informationen und dient zugleich als Grundlage unserer Beratung.
Sichern Sie Ihre Strukturen jetzt ab und nutzen Sie bestehende Gestaltungsspielräume – wir unterstützen Sie dabei mit fundierter Expertise und praxisnaher Beratung.
Zur Broschüre „Honorarlehrkräfte, Eine Übersicht für Schulen in freier Trägerschaft“
Ihr Ansprechpartner:

Prof. Dr. Mark Delewski
mdelewski@kleiner-law.com
Telefon +49 711 601708-57




