x


 

KLEINER Talks

Hinweisgeberschutz reloaded – Was bringt der neue Referentenentwurf?

Am 13. April 2022 hat das von Marco Buschmann geführte Bundesjustizministerium („BMJ“) den schon erwarteten Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz („HinSchG“) veröffentlicht. Grundlage ist die EU-Whistleblower-Richtlinie, die eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 umzusetzen war. Jedoch konnte sich die damalige Große Koalition nicht auf einen Regierungsentwurf einigen. Zankapfel war u.a., welche Verstöße man als Whistleblower melden kann, m.a.W.: was der Meldegegenstand ist.

Die neue Ampel-Regierung drückt aber nun auf das Tempo. Schon im Koalitionsvertrag hatte sich die Ampel-Regierung positioniert, wohin die Reise grds. gehen soll: „Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote“.

Ziele des HinSchG sind die Verbesserung des Schutzes hinweisgebender Personen sowie die Schaffung eines klaren Rechtsrahmens, wo man welche Verstöße melden kann, wie mit den Meldungen umzugehen ist und welche Folgemaßnahmen gesetzt werden können. Der Hinweisgeber bekommt dabei das Wahlrecht, ob er sich an die interne oder eine externe Meldestelle wendet.

Nach zwei Jahren pandemischer Pause von Präsenzveranstaltungen, wollen wir Sie gerne wieder zu den KLEINER TALKS in unser Büro einladen und mit Ihnen auf den neuen Referentenentwurf zum HinSchG blicken. Unser Ziel ist es, dass Sie nach einer Stunde wissen, was auf Sie zukommt und auf welche Stellschrauben es u.E. in der Praxis v.a. ankommt.

Die Teilnahme ist kostenfrei möglich. Es bedarf lediglich einer Anmeldung per E-Mail an veranstaltung@kleiner-law.com. Aus Platzgründen können maximal 20 Teilnehmer vor Ort mit dabei sein. Wir werden die Plätze nach Eingang der Anmeldungen vergeben.

Veranstalter:
KLEINER Rechtsanwälte

Veranstaltungsdatum:
31. Mai 2022, 09:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Rheinisches Palais
Breite Str. 27
40213 Düsseldorf

 

Unsere Referenten:


Dr. Lars Maritzen LL.B. MLE
Johanna Harnischmacher