KLEINER Rechtsanwälte hat mit ihrer Partnerin und Expertin im Wettbewerbsrecht Dr. Heike Freund für den Fachverband ERPA ein weitreichendes Urteil im Wettbewerbsrecht vor dem BGH erzielt. In der Entscheidung „Eindrehpapier“ vom 23.01.2024 (Az.: I ZR147/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein englischsprachiger Instagram-Post (auch) auf den deutschen Markt gerichtet sein kann und damit deutsche Gerichte zuständig sind und deutsches Wettbewerbsrecht anwendbar ist. Die im Post liegende Anschwärzung von Mitbewerbern kann auch durch einen Wirtschaftsverband und nicht nur durch die einzelnen betroffenen Mitglieder verfolgt werden. Dies erweitert die Möglichkeiten von Verbänden, gegen Rechtsverletzungen zu Lasten ihrer Mitglieder vorzugehen.
Das Urteil hat daher in gleich zweifacher Hinsicht wegweisenden Charakter.
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