Corporate

Der Kompetenzschwerpunkt Corporate umfasst alle juristischen Aspekte rund um das klassische Gesellschaftsrecht, die Konfliktlösung vor Gericht oder Schiedsgerichten, den weiten Bereich der Transaktionen einschließlich Mergers & Acquisitions und die Beratung bei der Unternehmens- und Vermögens­nachfolge.

Gemeinsame Strategien rechtssicher umsetzen

Das Gesellschaftsrecht stellt traditionell einen Schwerpunkt unserer Beratungs­leistungen dar. Dies umfasst das Personen-, Kapitalgesellschafts- und Konzernrecht. Wir beraten bei der Wahl der Gesellschaftsform, der Gestaltung von Gesellschafts- und Konsortial­verträgen, dem Ein- und Austritt von Gesellschaftern sowie der Planung und Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge.

Wandelprozesse juristisch absichern

Ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit liegt in der Betreuung von Um- und Neustrukturierungen von Unternehmen und Unternehmens­gruppen. Gegenstand unserer Beratung und Betreuung sind Unternehmens­umwandlungen – insbesondere Verschmelzungen, Ab- und Aufspaltungen, Ausgliederungen und Formwechsel sowie die Gestaltung von Vertragskonzernen durch Unternehmens­verträge oder Eingliederungen. Wir vertreten unsere Mandanten in typischen Konfliktfällen, wie etwa dem Mehrheits- und Minderheitskonflikt oder dem Konflikt zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern.

Konflikte souverän lösen

Mit einer weitreichenden, differenzierten Prozesserfahrung können wir unsere Mandanten auch in Konflikten souverän vertreten. Hier erzielen wir bei vielfältigen Konstellationen optimale Ergebnisse: etwa bei Beschluss­anfechtungs- und positiven Beschluss­feststellungsklagen von Gesellschaftern oder Aktionären von Kapital­gesellschaften, prozessualen Auseinandersetzungen, welche die Abberufung von Organen betreffen, bei Verfahren, in denen es um die Abfindung bei Umstrukturierungs­maßnahmen geht, oder bei Konflikten mit ausscheidenden Aktionären oder sonstigen Gesellschaftern.

Transaktionen erfolgreich abschließen

Als erfahrene Wirtschaftskanzlei begleiten wir Unternehmen in allen Phasen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Unternehmens­zusammenschlüssen, Beteiligungen und Joint Ventures sowie Management­beteiligungen (Buy-out und Buy-in). Im Team mit unseren Spezialisten im Arbeitsrecht und zu allen Fragen des Vertriebs- und Handelsrechts können wir auch komplexe Transaktionen kompetent und zeitnah zum Erfolg führen.

KLAR. KLEINER

Ansprech­partner:

Dr. Georg Gellißen

Rechtsanwalt, Associated Partner

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Chiara T. Krafft

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Inga Rau

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